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Reisebedingungen

Stand: September 2008

Die nachstehenden Reisebedingungen sind Inhalt des zwischen Ihnen ("Kunde") und der Kolping Tours GmbH ("Kolping Tours") im Falle einer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB (Vorschriften über den Reisevertrag) und füllen diese Vorschriften aus. Kolping Tours wird insoweit als Reiseveranstalter tätig.

Hinweis: Bei Reisen von Fremdveranstaltern, die Kolping Tours lediglich in der Funktion als Reisebüro vermittelt, gelten ausschließlich die Reisebedingungen des Fremdveranstalters, die vorab erhältlich sind.

1. Anmeldung und Bestätigung, Abschluss des Reisevertrages

1.1. Der Kunde bietet Kolping Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich, mündlich oder fernmündlich möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Kolping Tours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt Kolping Tours die Reisebestätigung dem Kunden aus. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Kolping Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde Kolping Tours innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklärt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des (Rest-) Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen.

2. Bezahlung

2.1. Bei Buchung einer Reise, d. h. Abschluss des Reisevertrags, und nach Aushändigung des Sicherungsscheins (§ 651 k Abs. 4 BGB) ist innerhalb von zwei Wochen eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird; sie beträgt 20 % des Reisepreises.

2.2. 21 Tage vor Reiseantritt wird der restliche Reisepreis fällig, wenn die Reise durchgeführt und somit insbesondere nicht mehr gemäß Ziffer 7. abgesagt werden kann. Soweit bei Zusendung der Reiseunterlagen die Mindestteilnehmerzahl für Busreisen noch nicht erreicht ist, wird darauf ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall ist die Zahlung des restlichen Reisepreises erst mit der Bestätigung des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl fällig. Bei kürzer fristigen Buchungen als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig, wenn die Reise durchgeführt und somit insbesondere nicht mehr gemäß Ziffer 7. abgesagt werden kann.

2.3. Der Kunde hat auf dem Überweisungsbeleg den Namen des Reiseteilnehmers, das Reiseziel, den Reisetermin und die Rechnungs- sowie die Kundennummer zu vermerken.

2.4. Zur Absicherung der Kundengelder bei eigen veranstalteten Reisen hat Kolping Tours eine Insolvenzversicherung bei Reisegarant abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit den Reiseunterlagen übergeben.

3. Leistungen

3.1. Die Leistungsverpflichtung von Kolping Tours ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt/Katalog bzw. der erstellten Reiseausschreibung, nach Maßgabe sämtlicher im Katalog oder der Reiseausschreibung enthaltener Hinweise. Die im Katalog enthaltenen Leistungsangaben sind bindend.

3.2. Orts-, Haus- und Hotelprospekte, die nicht von Kolping Tours vertrieben werden, sowie Erklärungen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter sind für Kolping Tours nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft auf entsprechende Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Kolping Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2. Kolping Tours verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.3. Kolping Tours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und zur Erhöhung führende Umstände vor oder bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und für Kolping Tours nicht vorhersehbar waren. Nach dieser Maßgabe gilt für die Preisanpassung im einzelnen Folgendes:

  • Bei Erhöhung der Beförderungskosten, speziell der Treibstoffkosten, ist Kolping Tours eine Reisepreiserhöhung wie folgt gestattet
    - Kolping Tours kann vom Kunden einen Erhöhungsbetrag insoweit verlangen, als exakt sitzplatzbezogene Erhöhungen gegenüber Kolping Tours verlangt werden.
    - Werden von einem vorab beauftragten Drittunternehmen die Kosten für ein Beförderungsmittel insgesamt erhöht, so werden die Zusatzkosten durch die Zahl der Sitzplätze geteilt. Kolping Tours kann den auf diese Weise ermittelten Betrag vom Kunden verlangen.
  • Werden Flughafen- oder Hafengebühren erhöht, so ist Kolping Tours ebenfalls zur anteiligen Erhöhung des Reisepreises berechtigt.
  • Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Reisevertragsabschluss ist es Kolping Tours gestattet, den Reisepreis um den entsprechenden Anteil zu erhöhen.


4.4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung informiert Kolping Tours den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

4.5 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern es Kolping Tours möglich ist, eine derartige Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem bestehenden Reiseangebot zu bieten (§651 a Abs. 5 Satz 3 BGB). Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung seitens Kolping Tours über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber Kolping Tours geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kolping Tours. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts steht Kolping Tours die nachfolgende Entschädigung zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt ist:

  • bis 46 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, mindestens EUR 50,- pro Person
  • 45 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises pro Person
  • 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises pro Person
  • 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises pro Person
  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises pro Person
  • 7 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises pro Person
  • Am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises pro Person


5.3. Sofern der Kunde nachweisen kann, dass Kolping Tours geringere Kosten als die o. g. Kostenpauschalen entstanden sind, so ist der Kunde nur zur Bezahlung dieser Kosten verpflichtet. Entsteht Kolping Tours ein höherer Schaden, so kann Kolping Tours diesen konkret beziffern und nachweisen und diesen höheren Betrag vom Kunden fordern.

5.4. Kolping Tours empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Soll eine solche Reiserücktrittskostenversicherung durch Vermittlung von Kolping Tours - Kolping Tours ist insoweit nicht Vertragspartner des Kunden - abgeschlossen werden, so muss die Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Erfolgt die Buchung der Reise weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, so ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag möglich.

5.5. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Kolping Tours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder wörtliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Kolping Tours gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Kolping Tours verlangt für den mit der Änderung einhergehenden Aufwand in jedem Fall eine Gebühr von EUR 30,00.

5.6. Sofern der Kunde Zusatzleistungen (z.B. Zusatzbett, Kinderwagen) oder eine Umbuchung (kein Eintritt eines Dritten) bzgl. Reisedauer, -beginn, -ende sowie Abflugs- und Anfahrtsort, Hotel usw. beauftragt, so fällt auf Seiten Kolping Tours eine Kostenpauschale von EUR 30,00 je Person an, sofern Kolping Tours diesen Umbuchungs-/ Änderungswunsch erfüllen kann und auf diesen nach Vertragsabschluss kein Rechtsanspruch besteht. Soweit Änderungs- und Umbuchungswünsche später als 4 Wochen vor Reisebeginn gegenüber Kolping Tours geäußert werden, so ist deren Umsetzung - ihre Erfüllung unterstellt - nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag gemäß den Bedingungen nach 5.2. und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Kolping Tours zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Kolping Tours bemüht sich jedoch insoweit um Rückerstattung ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern und bezahlt diese an den Kunden zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Kolping Tours zurückerstattet worden sind. In diesem Zusammenhang empfiehlt Kolping Tours zusätzlich eine sog. "Reiseabbruchversicherung".

7. Rücktritt und Kündigung durch Kolping Tours

7.1. Kolping Tours kann vom Vertrag zurücktreten, wenn infolge höherer Gewalt die Reise nicht stattfinden kann oder wenn die im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

7.2. Kolping Tours kann im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 21 Tage vor Antritt der Reise vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen und vom Reisevertrag zurücktreten.

7.3. Der Kunde hat in diesen Fällen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher bereits gezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7.4. Kolping Tours kann des weiteren vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung einer Reise nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich so vertragswidrig verhält, dass ein Festhalten am Vertrag von Kolping Tours unzumutbar ist. Im Falle einer solchen Kündigung hat Kolping Tours die ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile aus anderweitiger Verwendung der Leistung einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge zurückzuzahlen, behält aber ansonsten den Anspruch auf den Reisepreis.

8. Kundenobliegenheiten, Kündigungsrecht des Kunden

8.1. Zeigt sich ein Mangel während der Reise, so ist der Kunde zur unverzüglichen Mängelanzeige bei der von Kolping Tours eingesetzten Reiseleitung oder örtlichen Agentur verpflichtet; der Kunde hat Abhilfe zu verlangen.

8.2. Unterbleibt die Mängelanzeige des Kunden, so entfallen seine diesbezüglichen Ansprüche, es sei denn, die Mängelanzeige unterbleibt unverschuldet.

8.3. Dritte, insbesondere Agenturen und Reiseleitung, sind von Kolping Tours nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Ansprüche für Kolping Tours anzuerkennen (s. auch 12.3. bzgl. Gruppenreisen).

8.4. Im Falle auftretender Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

8.5. Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, so hat dieser eine Schadensanzeige an Ort und Stelle direkt bei der Fluggesellschaft zu erstatten, welche die Beförderung durchgeführt hat. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernimmt Kolping Tours keinerlei Haftung.

8.6. Bei erheblicher Reisebeeinträchtigung in Folge eines Mangels und Nichtabhilfe seitens Kolping Tours ist der Kunde zur Kündigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages berechtigt; aus Gründen der Beweissicherung wird eine schriftliche Erklärung dringend angeraten. Das selbe gilt, wenn dem Kunden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigem - Kolping Tours erkennbaren - Grund nicht zuzumuten ist.

Einer Abhilfefristbestimmung bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Kolping Tours oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Vertragskündigung rechtfertigt. Kündigt der Kunde nach diesen Bestimmungen den Reisevertrag zulässigerweise, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach § 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB (Kündigung wegen höherer Gewalt) bleibt jedoch unberührt.

8.7. Der Kunde ist gemäß § 651 g Abs. 1 BGB verpflichtet, seine Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Kolping Tours geltend zu machen. Eine Geltendmachung ist nur an die in den Reisevertragsbedingungen angegebene Adresse von Kolping Tours möglich. Aus Beweisgründen wird auch hier eine schriftliche Geltendmachung dringend angeraten.

9. Haftung

9.1. Die Haftung von Kolping Tours aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. Kolping Tours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mietwagen, Ausflüge, Sportveranstaltungen usw.) und die in der Reiseausschreibungsbestätigung ausschließlich als Fremdleistung bezeichnet sind, haftet Kolping Tours - auch bei Teilnahme der Reiseleitung hieran - nicht.

9.3. Ist allerdings ein Schaden aufgrund der Verletzung einer Organisations-, Hinweis- oder Aufklärungspflicht seitens Kolping Tours verursacht worden, so haftet Kolping Tours ebenso wie für die Beförderung des Kunden vom Reiseausgangsort zum benannten Zielort, Zwischenbeförderungen und Unterbringung im Zuge der Reise.

10. Verjährung

10.1. Ein Jahr ab dem vertraglich vereinbarten Rückreisedatum verjähren Ansprüche des Kunden gegenüber Kolping Tours, gleich aus welchem Rechtsgrund; dies gilt jedoch nicht für Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung.

10.2. Bei schwebenden Verhandlungen zwischen dem Kunden und Kolping Tours über die geltend gemachten Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände tritt eine Verjährungshemmung ein; und zwar solange, bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Frühestens drei Monate nach dem Ende dieser Hemmung tritt die Verjährung ein.

11. Abtretungsverbot

Dem Kunden ist eine Abtretung seiner Ansprüche betreffend den Reisevertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, untersagt.

12. Zusatzbedingungen betreffend Reisen geschlossener Gruppen

12.1. Werden sog. Gruppenreisen von Kolping Tours als Reiseveranstalter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen/Auftraggeber für einen bestimmten Teilnehmerkreis gebucht und/oder abgewickelt, so gelten die nachstehenden Bestimmungen.

12.2. Haftung für geschlossene Gruppen:

a) Kolping Tours haftet bei Gruppenreisen für die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen.
b) Für Leistungen, die - sei es mit, sei es ohne Kenntnis von Kolping Tours - vom Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von Kolping Tours angeboten werden, haftet Kolping Tours nicht.
c) Kolping Tours haftet ebenfalls nicht für mit ihr nicht abgestimmte, über das vertragliche Maß hinaus gehende Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenverantwortlichen.

12.3. Da Gruppenverantwortliche in keinerlei Vertragsverhältnis mit Kolping Tours stehen, sind sie auch nicht berechtigt,
· Beanstandungen des Kunden namens Kolping Tours anzuerkennen,
· Ansprüche für Kolping Tours anzuerkennen,
· Mängelanzeigen für Kolping Tours anzunehmen.

13. Datenschutz

13.1. Kolping Tours behandelt die Daten des Kunden vertraulich und unter Beachtung sämtlicher deutscher gesetzlicher Datenschutzbestimmungen, soweit diese vorliegend einschlägig sind.

13.2. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise des Kunden notwendig sind. Die Partner und Mitarbeiter von Kolping Tours sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

13.3. Bei Flugreisen in die USA besteht nach Vorgabe der Zollbehörden die gesetzliche Verpflichtung, die Flugund Reservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den dortigen Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

14.1. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) ist Kolping Tours verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sowie über sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

14.2. Soweit bei Buchungen die Fluggesellschaften noch nicht feststehen, so benennt Kolping Tours die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald Kolping Tours genaue Kenntnis über die durchführenden Fluggesellschaften hat, wird der Kunde hierüber informiert. Selbiges gilt bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaften. Soweit Kolping Tours über die ausführenden Fluggesellschaften informiert, begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf Durchführung seitens der genannten Fluggesellschaft. Bei insoweit vertraglich zulässiger Vereinbarung behält sich Kolping Tours den Wechsel einer Fluggesellschaft ausdrücklich vor.

15. Bestimmungen bezüglich Pass, Visa und Gesundheit

15.1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften hat der Kunde in Eigenverantwortung einzuhalten. Informationen hierzu sind auf der Internetseite von Kolping Tours erhältlich. Sämtliche Nachteile, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er diese Vorschriften nicht einhält, hat der Kunde selbst zu tragen; etwas anderes gilt nur dann, wenn Kolping Tours den Kunden falsch oder nicht informiert hat. Die von Kolping Tours gegebenen Informationen beziehen sich auf deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse bekannt gegeben worden sind.

15.2. Änderungen, die vor Vertragsschluss gegenüber der Reiseausschreibung eintreten, teilt Kolping Tours dem Kunden mit.

15.3. Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung haftet Kolping Tours nicht, wenn der Kunde Kolping Tours mit der Besorgung beauftragt hat; etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verzögerung von Kolping Tours zu vertreten ist

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

16.1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.2. Der Kunde kann Kolping Tours nur an deren Sitz verklagen.

16.3. Ist der Kunde Verbraucher, so kann Kolping Tours diesen nur an seinem Wohnsitz verklagen. Richtet sich eine Klage von Kolping Tours gegen einen Kunden, der Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so wird der Sitz von Kolping Tours ausdrücklich als Gerichtsstand vereinbart.

16.4. Sofern vertraglich vereinbarte Bestimmungen internationaler Abkommen betreffend den Reisevertrag zwischen Kunde und Kolping Tours oder sonstige nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstigere Regelungen enthalten, so gelten vorstehende Bestimmungen nicht.